Grundsätze

Die Mitglieds-Kulturlogen des Bundesverband Kulturloge e.V. verpflichten sich, folgende Grundsätze einzuhalten:

Präambel

Auf der einen Seite sind längst nicht alle Kulturveranstaltungen ausverkauft, auf der anderen Seite haben Menschen mit geringem Einkommen nicht die Möglichkeit am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Kulturlogen vermitteln nicht verkaufte Eintrittskarten, die kulturelle Veranstalter zur Verfügung stellen kostenlos an Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation ausgegrenzt sind.

Die Grundsätze der Kulturlogen

Behutsam – würdevoll – nachhaltig

Der Zweck und das Ziel der Kulturloge ist es, nicht verkaufte Eintrittskarten, die Kulturveranstalter zur Verfügung stellen, an Menschen mit geringem Einkommen kostenlos weiterzugeben. So wird die Kulturloge diesen Menschen, eine Teilhabe an der Kultur ermöglichen.
Der Kulturloge ist es besonders wichtig, niemanden bloßzustellen oder zu beschämen. Deshalb müssen sich Menschen mit geringem Einkommen nicht bei der Kulturloge selbst anmelden und ausweisen, sondern bei Sozialinitiativen und Institutionen. Diese Ansprechpartner geben die Anmeldung (Name, Telefonnummer, Begleitpersonen, Kinder usw.) an die Kulturloge weiter. Dabei kann auch gleich angekreuzt werden, wofür Interesse besteht.
Die ehrenamtlichen Helfer der Kulturloge nehmen bei der telefonischen Vermittlung eine helfende Funktion wahr. Sie begegnen den Kulturgästen mit Respekt und Höflichkeit, sind aufmerksam und taktvoll und achten darauf, dass niemand benachteiligt oder bevorzugt wird.
Besonderen Wert wird darauf gelegt, dass es keine Stigmatisierung der Kulturgäste geben kann. Deshalb werden die vermittelten Karten auf den Namen des Kulturgastes beim Veranstalter hinterlegt.

Bei den ehrenamtlichen Mitgliedern sind Verlässlichkeit, Diskretion und Sorgfalt ein wichtiger Bestandteil der Arbeit, nur so kann sich die Kulturloge positiv entwickeln und ihre Aufgaben mit Erfolg wahrnehmen.

Die Kommunikation und Weiterentwicklung mit den Partnern der Kulturloge (Sozialinitiativen und Kulturveranstalter) ist ein wichtiger Bestandteil und muss ständig gepflegt und erweitert werden.

Hilde Rektorschek, Mai 2010

Die Kulturloge als eingetragenes Markenzeichen

Die Kulturloge ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband Kulturloge e.V. rechtlich geschützt und an die Grundsätze gebunden.

  • Die Bezeichnung des Vereins oder des Projekts ist grundsätzlich der Name Kulturloge in Verbindung mit dem Ortsnamen z.B. Kulturloge Marburg e.V.
  • Kulturlogen in Trägerschaft dürfen die Bezeichnung des Trägers als Zusatzinformation verwenden.
  • Davon abweichende Bezeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverband Kulturloge e.V.
  • Der Name „Kulturloge“ kann schriftlich beim Bundesverband Kulturloge e.V. von juristischen Personen für konkrete Kulturlogenprojekte beantragt werden.
  • Das Logo des Bundesverband Kulturloge e.V. muss von den lokalen Kulturlogen in Form und Farbe ohne jede Veränderung übernommen werden.

Die Arbeit der Kulturloge steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Kulturlogen respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.

  • Bei Unstimmigkeiten in der regionalen Kulturlogen-Arbeit, z. B. bei Kulturlogen-Neugründungen oder bei bereits bestehenden Kulturlogen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kulturgäste vor Ort angestrebt werden.
  • Ist dies nicht möglich, ist der Bundesverband hinzuzuziehen.
  • Die Kulturlogen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.
  • Die Kulturlogen helfen einander mit dem Ziel, die lokale Kulturlogen-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.

Die Kulturlogen-Grundsätze des Bundesverband Kulturloge e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Kulturlogen in Deutschland.

Die Kulturloge erklärt durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Kulturlogen Grundsätze.

Der Bundesverband Kulturloge e.V. achtet auf die Einhaltung der Kulturlogen-Grundsätze.

Bei Nichteinhaltung der Kulturlogen-Grundsätze beantragt der Bundesverband ein Verfahren zur Aberkennung des Namens „Kulturloge“ und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Bundesverband Kulturloge e.V.

Marburg, 19.04.2012

Der Vorstand