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FAQs2022-04-27T08:55:41+02:00

FAQs

Wer kann Kulturgast der KULTURLOGEN werden?2022-03-28T12:33:00+02:00

Jeder, der über wenig Geld verfügt, kann Gast der KULTURLOGEN werden, beispielsweise Sozialhilfeempfänger, Senioren und Seniorinnen mit Grundsicherung, Alleinerziehende und Familien mit kleinen Bezügen (KreisJobCenter oder Agentur für Arbeit etc.) oder chronisch psychisch Kranke in therapeutischen Wohngruppen. Ausgenommen sind Studierende, weil sie Zugang zu zahlreichen kulturellen Veranstaltungen speziell im studentischen Milieu zu günstigen Preisen haben und in der Regel die Gefahr der sozialen Ausgrenzung gering ist. Anmeldung und Prüfung erfolgt durch die Sozialen Institutionen in der Stadt STADT und im LANDKREIS.

Wie kann man Kulturgast der KULTURLOGEN werden?2022-03-28T12:32:23+02:00

Eine unbürokratische, behutsame und respektvolle Anmeldung, mit Angabe der Interessen, erfolgt über Sozial-Institutionen, Ämter, Schulen und Kirchen. Sie empfehlen der Kulturloge die Gäste, die z.B. eine kleine Rente  haben, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Bei den Sozialen Institutionen in der Stadt und im Landkreis gibt es Anmelde-Flyer., die ausgefüllt und mit einem Stempel versehen an die Kulturloge weitergeleitet werden. Eine Anmeldung direkt bei den örtlichen KULTURLOGEN  ist nicht möglich.

Warum kann man sich nicht direkt bei der KULTURLOGE anmelden?2022-03-28T12:31:53+02:00

Es ist der örtlichen KULTURLOGE besonders wichtig, niemanden bloßzustellen oder zu beschämen. Die Ehrenamtlichen der Kulturloge  möchten auch nicht, dass  die Menschen mit geringem Einkommen als Bittsteller bei der Kulturloge auftreten müssen. Die Sozialen Institutionen kennen den Kulturgast und seine finanzielle Situation durch persönliche Vorstellung oder lernen ihn kennen.  Für eine erfolgreiche Vermittlung und das Ziel der sozialen Integration ist später der telefonische Kontakt der ehrenamtlichen Helfer der KULTURLOGEN zum Kulturgast wichtig.

Was kostet den Kulturgast der KULTURLOGEN der Besuch von Kulturveranstaltungen?2022-03-28T12:31:22+02:00

Die Kulturveranstaltungen sind für registrierte Kulturgäste der örtlichen KULTURLOGEN kostenlos.

Darf der Kulturgast der KULTURLOGE angeben, welche Veranstaltungen er bevorzugt?2022-03-28T12:30:43+02:00

Ja. Bei der Anmeldung wird explizit nach Interessengebieten gefragt. Der Kulturgast wird vor jedem Veranstaltungsbesuch im persönlichen Telefongespräch über die Veranstaltung informiert und kann direkt entscheiden, ob ihm die Veranstaltung zusagt.

Erhalten Kulturgäste der KULTURLOGE einen Ausweis zur Legitimation?2022-03-28T12:29:58+02:00

Nein. Die KULTURLOGE legt besonderen Wert darauf, dass es keine Stigmatisierung der Kulturgäste geben kann. Deshalb werden die vermittelten Karten auf den Namen des Kulturgastes beim Veranstalter oder an der Abendkasse hinterlegt.

Kann ein Kulturgast der KULTURLOGE eine Begleitperson zu den Veranstaltungen mitnehmen?2022-03-28T12:29:20+02:00

Eine zweite Karte ermöglicht dem Kulturgast, sich eine Begleitperson einzuladen, Familien erhalten selbstverständlich  mehrere Karten, um gemeinsam Kultur zu erleben.

Wie oft kann man Kulturveranstaltungen besuchen?2022-03-28T12:28:46+02:00

In der Regel bekommt jeder Kulturgast alle 4-6 Wochen ein Angebot unterbreitet. Es wird von der KULTURLOGE darauf geachtet, dass alle Kulturgäste regelmäßig in den Genuss von Kunst und Kultur kommen.

Kann ein Kulturgast der KULTURLOGE seine Kinder zu Kulturveranstaltungen mitnehmen?2022-03-28T12:28:03+02:00

Den Schwerpunkt der Arbeit  auf Kinder und Jugendliche zu setzen,  hat die Kulturloge von Beginn an praktiziert und an Familien mit geringem Einkommen kostenlos Karten vermittelt, so dass die Familien mit den Kindern, gemeinsam ausgehen können. Besonders auch Kinder  und Jugendliche mit alleinerziehenden Elternteile und  Familien mit mehreren Kindern profitieren von der Kulturloge. Zielsetzung der Kulturloge war und ist es, den Kindern der Kulturgäste, die Möglichkeit zu geben an Theaterpatenprojekten teilzunehmen,  Kurse und Workshops zu besuchen  und sie in die Kulturlandschaft einzubinden.

Wie lange kann ein Kulturgast das Angebot einer KULTURLOGE in Anspruch nehmen?2022-03-28T12:27:30+02:00

Solange keine wesentliche Besserung der finanziellen Situation des Kulturgastes eintritt, kann das Angebot einer KULTURLOGE weiter in Anspruch genommen werden.

Wie finanziert sich der Verein KULTURLOGE ?2022-03-28T12:26:59+02:00

Die KULTURLOGE finanziert sich ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträgen – sei denn, sie sind in Trägerschaften.

Wie kann man Sozialpartner und Veranstaltungspartner der Kulturloge werden?2022-03-28T12:26:03+02:00

Die Kulturloge ist telefonisch und per Mail erreichbar und freut sich über jeden Partner und Unterstützer.

Alle Veranstalter kooperieren vorbildlich mit der Kulturloge. Kartenkontingente werden frühzeitig zur Vermittlung an die Kulturgäste bereitgestellt und Reservierungen an der Abendkasse stets gewissenhaft durchgeführt. Die Veranstalter, stehen  für das einfühlsame Einbinden der Menschen in die Kultur. Auch die Aussagen der Künstlerinnen und Künstler decken sich mit dem Motto der Kulturloge: Wir möchten allen Menschen unsere Kunst darbieten.

Mit den Sozialpartnern in Stadt und Landkreis konnte es gelingen, die Menschen, die nicht so wohlhabend sind, wieder zur gesellschaftlichen Teilhabe einzuladen. Sie setzen sich dafür ein, dass die Aufnahme der Kulturgäste unbürokratisch, behutsam und respektvoll erfolgt. Sie übernehmen die Anmeldung, damit Menschen mit wenig Geld nicht als Bittsteller bei der Kulturloge auftreten müssen. Über die Anmeldungen und auch über das Feedback der Kulturgäste sind die Institutionen im ständigen Dialog mit der Kulturloge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialpartner bestätigen, dass es für die Kulturgäste sehr wichtig und wohltuend ist,  im öffentlichen Kulturraum erwünscht zu sein.

Muss man bei Gründung einer Kulturloge den Namen anfragen und darf man dann auch das Logo nutzen?2022-03-28T12:24:45+02:00

Ja, wenn man nach den Grundsätzen behutsam, würdevoll und nachhaltig handeln möchte, kann man schriftlich den Namen beantragen, man darf dann den Namen und das Logo führen und wird automatisch Mitglied im Bundesverband.

Der Name mit dem Logo des Bundesverbandes sagt aus: “Wo Kulturloge drauf steht, ist auch Kulturloge drin”. Nur so kann man sich von anderen Projekten abgrenzen und erkennt z.B. Trittbrettfahrer und kommerzielle Anbieter.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein,2022-03-28T12:21:18+02:00

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