Ja, wenn man nach den Grundsätzen behutsam, würdevoll und nachhaltig handeln möchte, kann man schriftlich den Namen beantragen, man darf dann den Namen und das Logo führen und wird automatisch Mitglied im Bundesverband.
Der Name mit dem Logo des Bundesverbandes sagt aus: “Wo Kulturloge drauf steht, ist auch Kulturloge drin”. Nur so kann man sich von anderen Projekten abgrenzen und erkennt z.B. Trittbrettfahrer und kommerzielle Anbieter.