Jeder, der über wenig Geld verfügt, kann Gast der KULTURLOGEN werden, beispielsweise Sozialhilfeempfänger, Senioren und Seniorinnen mit Grundsicherung, Alleinerziehende und Familien mit kleinen Bezügen (KreisJobCenter oder Agentur für Arbeit etc.) oder chronisch psychisch Kranke in therapeutischen Wohngruppen. Ausgenommen sind Studierende, weil sie Zugang zu zahlreichen kulturellen Veranstaltungen speziell im studentischen Milieu zu günstigen Preisen haben und in der Regel die Gefahr der sozialen Ausgrenzung gering ist. Anmeldung und Prüfung erfolgt durch die Sozialen Institutionen in der Stadt STADT und im LANDKREIS.